Beispiel Gebäudehülle:

 

Die Gebäudehülle umfasst alle Maßnahmen, die dazu beitragen, die Energieeffizienz des Hauses durch die Verbesserung der äußeren Struktur zu steigern.

 

Förderfähige Maßnahmen:

  • Fenstertausch: Ersetzen alter Fenster durch energieeffiziente Modelle mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten von max. 0,95 W/(m²K) für Wohngebäude.
  • Dämmung: Wärmedämmung von Dach, Fassade, Kellerdecken oder Heizkörpernischen.
  • Außentüren: Austausch von Hauseingangs- und Balkon-/Terrassentüren mit verbesserten Wärmedämmwerten.

Fördersätze:

  • 15 % Zuschuss der förderfähigen Kosten.
  • 20 % Zuschuss, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt.
  • Maximal förderfähige Kosten: 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr.

 

Wichtige Hinweise:

  • Gefördert werden Maßnahmen an Gebäuden, deren Bauantrag mindestens 5 Jahre zurückliegt.
  • Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden, kann teils aber auch in Eigenleistung erfolgen.
  • Die Förderung ist nicht mit steuerlichen Ermäßigungen kombinierbar.

Fördermöglichkeiten für energetische Modernisierungen: Einfach und effizient

Die Bundesregierung unterstützt Hausbesitzer und Unternehmen bei energetischen Modernisierungen durch Zuschüsse und Kredite. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie Maßnahmen zur Energieeinsparung und CO2-Reduktion finanziell fördern lassen.

 

Förderszenarien

  1. Fenstertausch: Austausch alter Fenster gegen energieeffiziente Modelle – förderfähig mit bis zu 20 % Zuschuss, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt.
  2. Gebäudehülle: Maßnahmen wie Wärmedämmung, Fassadensanierung und Dachisolierung können mit Zuschüssen von 15–20 % unterstützt werden.
  3. Heizungsoptimierung: Modernisierung von Heizungen oder Umstellung auf Wärmepumpen – bis zu 50.000 € Förderung je Wohneinheit.
  4. Sonnenschutz: Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen wie Rollläden oder Markisen – als Ergänzung zum Fenstertausch förderfähig.

Wichtige Voraussetzungen

  • Das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein (Bauantrag oder Bauanzeige erforderlich).
  • Bei Antragstellung müssen alle notwendigen Unterlagen wie ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung vorliegen.
  • Ein Energieeffizienz-Experte muss die Planung und Umsetzung begleiten.

Modernisierung der Wärmeerzeugung

 

Die Optimierung oder der Austausch der Heiztechnik ist ein zentraler Baustein zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen.

 

Förderfähige Maßnahmen:

  • Heizungstausch: Ersetzen von Öl- oder Gasheizungen durch Wärmepumpen, Holzpelletheizungen oder andere effiziente Systeme.
  • Heizungsoptimierung: Verbesserungen wie der Austausch von Pumpen, hydraulischer Abgleich oder die Integration smarter Regelungstechnik.
  • Anlagentechnik: Optimierung oder Neuinstallation von Heizungsnetzen und Anschlüssen.

 

Fördersätze:

  • 30 % Zuschuss für den Einbau effizienter Wärmeerzeuger.
  • Zusätzliche Boni, z. B. Klimabonus, bei Austausch ineffizienter Heizungen.
  • Kreditförderung bis zu 120.000 € pro Wohneinheit, je nach Maßnahme.

Wichtige Hinweise:

  • Förderfähig sind Maßnahmen in Wohn- und Nichtwohngebäuden.
  • Bei weiterem Betrieb von Öl-/Gasheizungen steigt die Belastung durch die CO2-Steuer – Investitionen in nachhaltige Alternativen lohnen sich langfristig.
  • Ein Energieeffizienz-Experte muss die Maßnahme begleiten.

 

Ihre Vorteile bei einer Förderung

  • Kostenersparnis durch Zuschüsse und langfristig geringere Energieausgaben.
  • Nachhaltige Modernisierung Ihrer Immobilie für eine klimafreundliche Zukunft.
  • Professionelle Begleitung durch Energieberater und Förderexperten.

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